| Unsere Partner |
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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1. Geltungsbereich
Für alle Angebote, Bestellungen,
Lieferungen und Leistungen von mailWARE - klaus reichl -
edv versand und handel im nachfolgenden kurz mailWARE
oder der Auftragnehmer genannt - sind ausschließlich die nachstehenden
Geschäftsbedingungen maßgebend.
Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die mailWARE
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer
in jedem Falle unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht
ausdrücklich widersprechen.
Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Vereinbarungen sind
erst nach schriftlicher Bestätigung durch mailWARE
wirksam.
2. Vertragsabschluß
Angebote von mailWARE sind grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich.
Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des
Auftragnehmers oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.
Der Auftraggeber erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von
mailWARE durch Auftragserteilung oder Annahme der
Lieferung an.
3. Patent- und Urheberrechte
mailWARE behält sich das Eigentums- und Urheberrecht
an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen
und ähnlichen Unterlagen ebenso vor, wie an der gesamten Software.
Ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers dürfen diese
Produkte weder kopiert noch sonst irgendwie für Dritte zugänglich
gemacht werden.
Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher
Schutzrechte Dritter kann mailWARE nicht haftbar gemacht
werden.
4. Lieferung und Lieferfristen
Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine
möglichst genau einzuhalten.
Alle von mailWARE angegebenen Lieferzeiten gelten als
nur annähernd vereinbart.
Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung.
Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager vor
Ablauf der Lieferfrist verlassen hat oder dem Auftraggeber deren
nachweisbare Versandbereitschaft gemeldet worden ist.
Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten,
ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist
von mindestens 30 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag
zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die
Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch
den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise
Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich
wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien
Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet sofern nicht
andere Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen, vor allem
Ansprüche aus früheren Aufträgen.
Ist eine Lieferung oder Leistung teilbar, so besteht das
Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder
Leistungen.
Der Auftraggeber wird bei Empfang der jeweiligen Sendung die außen
angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau
überprüfen.
mailWARE übernimmt für Lieferungen und Leistungen keine
Haftung, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluß die zu liefernde
Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.
Das Überschreiten der Lieferfristen begründet in keinem Falle den
Anspruch auf Schadenersatz.
mailWARE ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder
Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln
zu fakturieren.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Sitz von mailWARE.
Die bestellten Waren werden per Post zugestellt. Auf Wunsch oder bei
Waren mit einem Gewicht über dem, von der Post höchstens zulässigen,
kann die Zustellung auch mit einem anderen Transportunternehmen
erfolgen.
Der Versand erfolgt ab einem Bestellwert von öS 1.600,- ohne Spesen,
bei einem darunter liegenden Bestellwert werden öS 30,-
Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
Der Transport ist unter einem Bestellwert von öS 3.000,- für den
Transport versichert. Bei Werten oberhalb dieser Grenze erfolgt der
Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Es besteht dann aber die
Möglichkeit für den Auftraggeber, die Ware mit Zahlung von öS 10,- pro
begonnen öS 1.000,- des Gesamtbestellwerts zu versichern.
Mit der Übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende
Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werk/Lager, geht die Gefahr
auf den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart.
Werden Versand oder Übergabe aus von uns nicht zu vertretenden Gründen
verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der
Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Die Eignung des Transportweges vom eigenen Hauseingang bis zum
Aufstellort hat der Auftraggeber zu überprüfen bzw. gegebenenfalls auf
seine Kosten zu sorgen.
Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden, die beim
Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als
Ablieferung.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise von mailWARE verstehen sich excl.
Mehrwertsteuer.
Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug
fällig. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen
Listenpreise zu verrechnen.
Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als
10%, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige
Schadenersatzansprüche zurückzutreten.
Ändert sich die Währungsparität des österreichischen Schillings um
mehr als 3% gegenüber den Währungen der wesentlichen Lieferländer, so
ist mailWARE berechtigt, die Veränderung dem
Auftraggeber voll weiter zu verrechnen, wobei ein Rücktrittsrecht in
diesem Fall ausgeschlossen ist.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnet mailWARE
neben Verzugszinsen von 15% p.a. Mahnspesen von öS 50,- pro Mahnung.
Sollte der Auftraggeber trotz dreimaliger Mahnung seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so wird dieser Geschäftsfall
einem Inkassobüro übertragen dessen Kosten in voller Höhe zuzüglich
aller Spesen und Verzugszinsen vom Auftraggeber zu tragen sind.
Bei Nichteinhaltung Zweier Raten bei Teilzahlung ist der Auftragnehmer
berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene
Akzepte entsprechend fällig zu stellen.
Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder
behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grunde immer - nicht
zulässig.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Neukunden während der ersten
Bestellungen gegen Barzahlung, Vorauskasse oder per Nachnahme zu
beliefern.
Für den Fall, daß nach Vertragsabschluß Umstände eintreten oder
erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der
Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist mailWARE
berechtigt Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu
verlangen sowie gewährte Zahlungserleichterungen wie Schecks und
Wechsel sofort fällig zu stellen. Im Weigerungsfall kann der
Auftragnehmer ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vereinbarte
Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden fehlender Kreditwürdigkeit
unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der
Sicherstellung neu zu laufen.
Wenn Geräte oder Systeme infolge von Umständen, die der Auftragnehmer
nicht zu vertreten hat, nicht übergeben, installiert oder in Betrieb
gesetzt werden können, so muß Zahlung geleistet werden, als wenn
Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zum vorgesehenen Zeitpunkt
erfolgt wären.
7. Eigentumsvorbehalt
Die von mailWARE gelieferten Produkte bleiben bis
zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung aller dem
Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum
von mailWARE.
Bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel gilt die Verbindlichkeit erst mit
Einlösung dieser Papiere als abgedeckt.
Der Auftraggeber hat für den Vorbehaltszeitraum für die ordnungsgemäße
Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.
Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren wird mailWARE
auch Eigentümer der neuen Sachen. Der Auftraggeber darf die
gelieferten Waren oder die aus der Be- oder Verarbeitung entstandenen
neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus
einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund
zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber schon jetzt zur
Sicherheit an mailWARE ab. Er ist ermächtigt, die
abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seiner
Zahlungspflicht mailWARE gegenüber vertragsmäßig
nachkommt.
Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus
abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber mailWARE
sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden.
Verpfändung oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung
gelten als ausgeschlossen. Die Kosten einer etwaigen Intervention
trägt der Auftraggeber.
Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht
ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt,
sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der
Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.
8. Gewährleistung und Haftung
mailWARE gewährleistet, daß die vom Auftragnehmer
gelieferten Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, zu denen auch
das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört.
Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich eingebracht zu
werden. Eine Verlängerung der Gewährleistung findet durch eine
Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt.
Wir haften - mit den gegebenen Einschränkungen - nur für solche
technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform
zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten,
Zeitschriften, etc.
Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich - nach seiner
Wahl - auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder auf
Vergütung des Fakturenwertes der nicht ersetzten Ware, wobei der
Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und
Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.
Für Produkte, die nicht von mailWARE hergestellt worden
sind, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung des
Auftragnehmers auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche von mailWARE
auf den jeweiligen Erzeuger.
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch seine grobe
Fahrlässigkeit oder seinen Vorsatz verschuldet wurden und nur bis zur
Höhe des Auftragswertes.
Die Installations- und Bedienungshinweise für gelieferte Waren sind
vom Auftraggeber zu beachten, da allfällige Gewährleistungsansprüche
sonst nicht geltend gemacht werden können.
Die Gewährleistung durch den Auftragnehmer erlischt, wenn Reparaturen
oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die
nicht dem technischen Kundendienst des Auftragnehmers angehören bzw.
von diesem autorisiert sind, bei Verwendung fremden
Verbrauchsmaterials (z.B. Toner), bei Einbau von Teilen fremder
Herkunft oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjekts.
Die Gewährleistung für die von mailWARE gelieferten
Waren umfaßt nur solche Mängel, die zum Zeitpunkt des
Gefahrenübergangs bereits vorhanden waren. Später auftretende Mängel
die vom Auftraggeber verursacht werden (z.B. durch falsche Lagerung),
sind von jeder Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer übernimmt die für die Nachbesserung eines gerügten
und von ihm anerkannten Mangels aufgewandten Arbeitskosten. Erweist
sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Auftraggeber dem
Auftragnehmer alle dadurch entstandenen Aufwendungen.
Alle Sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen
Kosten (z.B. Transportkosten) trägt der Auftraggeber.
Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz, etwa für Kosten
der Montage/Demontage von Anlagen oder für Schäden, Kapital- oder
Zinsverluste wie auch Folgeschäden, die mittelbar oder unmittelbar auf
von uns gelieferte Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind - aus welchem
Rechtsgrund immer - ausgeschlossen.
Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen
Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Gefahr des
Auftraggebers.
Die Haftung für Sachschäden gem. Produkthaftungsgesetz wird für alle
an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten
Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Verbraucher den Schaden
erleidet.
In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund
zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur
für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder
schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für
das vom Besteller empfangene Entgelt.
9. Garantie
mailWARE garantiert die klaglose Funktion des
Handelsgegenstandes für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrenübergang.
Ausgenommen davon sind Software, Entwicklungsmuster und Prototypen.
Eine eventuelle Garantiegewährung seitens des Auftragnehmers erstreckt
sich nicht auf Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches
verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen.
Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten dem
Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, daß
der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll
und ganz inkl. aller Nebengebühren nachgekommen ist.
10. Software-Leistungen
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, das nach dem
gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in
Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Seitens
des Auftragnehmers werden weder bestimmte Eigenschaften der Programme
noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zugesichert.
Durch Öffnen versiegelter Diskettenverpackungen werden die
Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine
nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig.
11. Leihgeräte, Probestellungen
Leihgeräte und Geräte, die als Probestellung geliefert wurden,
können nur in Originalverpackung inkl. aller Manuals, Kabel, Software
und sonstigem Zubehör zurückgenommen werden.
12. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
daß seine Daten EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden.
Der Auftragnehmer gibt diese Daten nicht an Dritte weiter, sofern dies
vom Auftraggeber nicht erwünscht wird.
13. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur
innerhalb gesetzlichen Fristen und Bestimmungen zu.
Sofern der Auftragnehmer aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag
zurücktritt, können mailWARE gegenüber keine
Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
14. Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; dies gilt auch
für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten.
Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam
sein, so bleibt sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als
auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.
15. Schlußbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten
zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für den Verkauf an
Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die
vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das
Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
16. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw.
Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für Verpflichtungen aus
dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
Wien, im Mai 2003 Die Geschäftsleitung
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