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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich


Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen von mailWARE - klaus reichl - edv versand und handel  im nachfolgenden kurz mailWARE oder der Auftragnehmer genannt - sind ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen maßgebend.

Anderslautende Bedingungen des Auftraggebers, die mailWARE nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für den Auftragnehmer in jedem Falle unverbindlich, und zwar auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Alle mündlichen, telegrafischen oder telefonischen Vereinbarungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch mailWARE wirksam.


2. Vertragsabschluß

Angebote von mailWARE sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich.

Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Lieferung der bestellten Ware zustande.

Der Auftraggeber erkennt die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" von mailWARE durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an.


3. Patent- und Urheberrechte

mailWARE behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Entwürfen, Schaltplänen, Konstruktionszeichnungen, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen ebenso vor, wie an der gesamten Software.

Ohne schriftliche Einwilligung des Auftragnehmers dürfen diese Produkte weder kopiert noch sonst irgendwie für Dritte zugänglich gemacht werden.


Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter kann mailWARE nicht haftbar gemacht werden.


4. Lieferung und Lieferfristen

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten.

Alle von mailWARE angegebenen Lieferzeiten gelten als nur annähernd vereinbart.

Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Bestätigung.

Liefertermine gelten als eingehalten, wenn die Ware das Werk/Lager vor Ablauf der Lieferfrist verlassen hat oder dem Auftraggeber deren nachweisbare Versandbereitschaft gemeldet worden ist.

Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 30 Tage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzung einer weiteren Nachfrist von mindestens 30 Tagen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten. Auch der Auftragnehmer kann zurücktreten, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, Arbeitskonflikte oder sonstige, durch den Auftragnehmer unabwendbare Hindernisse, wie beispielsweise Transportunterbrechungen oder Produktionseinstellungen, unmöglich wird. In beiden Fällen ist der Auftragnehmer nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet sofern nicht andere Ansprüche gegenüber dem Auftraggeber bestehen, vor allem Ansprüche aus früheren Aufträgen.

Ist eine Lieferung oder Leistung teilbar, so besteht das Rücktrittsrecht nur bezüglich der noch aushaftenden Lieferungen oder Leistungen.

Der Auftraggeber wird bei Empfang der jeweiligen Sendung die außen angebrachte Bezeichnung bezüglich des angelieferten Produktes genau überprüfen.

mailWARE übernimmt für Lieferungen und Leistungen keine Haftung, wenn der Auftraggeber bei Vertragsabschluß die zu liefernde Ware nicht ausreichend bezeichnet hat.

Das Überschreiten der Lieferfristen begründet in keinem Falle den Anspruch auf Schadenersatz.

mailWARE ist berechtigt, Aufträge zur Lieferung oder Dienstleistung in Teilen zu erfüllen und diese Teilleistungen einzeln zu fakturieren.


5. Versand

Der Versand erfolgt in der Regel ab dem Sitz von mailWARE.

Die bestellten Waren werden per Post zugestellt. Auf Wunsch oder bei Waren mit einem Gewicht über dem, von der Post höchstens zulässigen, kann die Zustellung auch mit einem anderen Transportunternehmen erfolgen.

Der Versand erfolgt ab einem Bestellwert von öS 1.600,- ohne Spesen, bei einem darunter liegenden Bestellwert werden öS 30,- Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.

Der Transport ist unter einem Bestellwert von öS 3.000,- für den Transport versichert. Bei Werten oberhalb dieser Grenze erfolgt der Versand auf Gefahr des Auftraggebers. Es besteht dann aber die Möglichkeit für den Auftraggeber, die Ware mit Zahlung von öS 10,- pro begonnen öS 1.000,- des Gesamtbestellwerts zu versichern.

Mit der Übergabe bestellter Ware an die den Transport durchführende Person, jedenfalls aber beim Verlassen von Werk/Lager, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sofern nicht anders vereinbart.

Werden Versand oder Übergabe aus von uns nicht zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr bereits ab dem Tage der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Die Eignung des Transportweges vom eigenen Hauseingang bis zum Aufstellort hat der Auftraggeber zu überprüfen bzw. gegebenenfalls auf seine Kosten zu sorgen.

Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden, die beim Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung.


6. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise von mailWARE verstehen sich excl. Mehrwertsteuer.

Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen.

Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 10%, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche zurückzutreten.

Ändert sich die Währungsparität des österreichischen Schillings um mehr als 3% gegenüber den Währungen der wesentlichen Lieferländer, so ist mailWARE berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber voll weiter zu verrechnen, wobei ein Rücktrittsrecht in diesem Fall ausgeschlossen ist.

Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist berechnet mailWARE neben Verzugszinsen von 15% p.a. Mahnspesen von öS 50,- pro Mahnung. Sollte der Auftraggeber trotz dreimaliger Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, so wird dieser Geschäftsfall einem Inkassobüro übertragen dessen Kosten in voller Höhe zuzüglich aller Spesen und Verzugszinsen vom Auftraggeber zu tragen sind.

Bei Nichteinhaltung Zweier Raten bei Teilzahlung ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte entsprechend fällig zu stellen.

Aufrechnung oder Zurückhaltung von Zahlungen wegen bestehender oder behaupteter Gegenforderungen ist - aus welchem Grunde immer - nicht zulässig.

Der Auftragnehmer behält sich vor, Neukunden während der ersten Bestellungen gegen Barzahlung, Vorauskasse oder per Nachnahme zu beliefern.

Für den Fall, daß nach Vertragsabschluß Umstände eintreten oder erkennbar werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in der Auftragshöhe als fraglich erscheinen lassen, ist mailWARE berechtigt Vorauskasse oder die Beibringung einer Bankgarantie zu verlangen sowie gewährte Zahlungserleichterungen wie Schecks und Wechsel sofort fällig zu stellen. Im Weigerungsfall kann der Auftragnehmer ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Vereinbarte Lieferfristen werden mit dem Bekanntwerden fehlender Kreditwürdigkeit unterbrochen und beginnen nach Zahlung bzw. Erbringung der Sicherstellung neu zu laufen.

Wenn Geräte oder Systeme infolge von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht übergeben, installiert oder in Betrieb gesetzt werden können, so muß Zahlung geleistet werden, als wenn Lieferung, Installation oder Inbetriebnahme zum vorgesehenen Zeitpunkt erfolgt wären.


7. Eigentumsvorbehalt

Die von mailWARE gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bzw. bis zur Erfüllung aller dem Auftragnehmer gegen den Auftraggeber zustehenden Ansprüche Eigentum von mailWARE.

Bei Zahlung mit Scheck oder Wechsel gilt die Verbindlichkeit erst mit Einlösung dieser Papiere als abgedeckt.

Der Auftraggeber hat für den Vorbehaltszeitraum für die ordnungsgemäße Instandhaltung (Wartung und Reparatur) auf seine Kosten zu sorgen.

Bei Be- oder Verarbeitung der gelieferten Waren wird mailWARE auch Eigentümer der neuen Sachen. Der Auftraggeber darf die gelieferten Waren oder die aus der Be- oder Verarbeitung entstandenen neuen Sachen (kurz: Vorbehaltsprodukte) nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen, die Vorbehaltsprodukte betreffenden Rechtsgrund zustehenden Forderungen tritt der Auftraggeber schon jetzt zur Sicherheit an mailWARE ab. Er ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seiner Zahlungspflicht mailWARE gegenüber vertragsmäßig nachkommt.

Etwaige Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder auf die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Auftraggeber mailWARE sofort und unter Übergabe entsprechender Unterlagen zu melden. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. Die Kosten einer etwaigen Intervention trägt der Auftraggeber.

Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist der Auftragnehmer jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen und der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet.


8. Gewährleistung und Haftung

mailWARE gewährleistet, daß die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört.

Reklamationen jeder Art haben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, schriftlich eingebracht zu werden. Eine Verlängerung der Gewährleistung findet durch eine Behebung des Mangels bzw. durch Anerkenntnis nicht statt.

Wir haften - mit den gegebenen Einschränkungen - nur für solche technischen Beschreibungen, die wir ausdrücklich in Vertragsform zugestanden haben, nicht jedoch für Angaben in Prospekten, Zeitschriften, etc.

Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich - nach seiner Wahl - auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Preisminderung oder auf Vergütung des Fakturenwertes der nicht ersetzten Ware, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen zu ermöglichen hat.

Für Produkte, die nicht von mailWARE hergestellt worden sind, beschränkt sich die Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche von mailWARE auf den jeweiligen Erzeuger.

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch seine grobe Fahrlässigkeit oder seinen Vorsatz verschuldet wurden und nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

Die Installations- und Bedienungshinweise für gelieferte Waren sind vom Auftraggeber zu beachten, da allfällige Gewährleistungsansprüche sonst nicht geltend gemacht werden können.

Die Gewährleistung durch den Auftragnehmer erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem technischen Kundendienst des Auftragnehmers angehören bzw. von diesem autorisiert sind, bei Verwendung fremden Verbrauchsmaterials (z.B. Toner), bei Einbau von Teilen fremder Herkunft oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjekts.

Die Gewährleistung für die von mailWARE gelieferten Waren umfaßt nur solche Mängel, die zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs bereits vorhanden waren. Später auftretende Mängel die vom Auftraggeber verursacht werden (z.B. durch falsche Lagerung), sind von jeder Haftung durch den Auftragnehmer ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt die für die Nachbesserung eines gerügten und von ihm anerkannten Mangels aufgewandten Arbeitskosten. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle dadurch entstandenen Aufwendungen.

Alle Sonstigen, mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung verbundenen Kosten (z.B. Transportkosten) trägt der Auftraggeber.

Alle Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz, etwa für Kosten der Montage/Demontage von Anlagen oder für Schäden, Kapital- oder Zinsverluste wie auch Folgeschäden, die mittelbar oder unmittelbar auf von uns gelieferte Erzeugnisse zurückzuführen sind, sind - aus welchem Rechtsgrund immer - ausgeschlossen.

Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen Einverständnisses des Auftragnehmers und erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

Die Haftung für Sachschäden gem. Produkthaftungsgesetz wird für alle an der Herstellung und dem Vertrieb des Produkts beteiligten Unternehmen ausgeschlossen, sofern nicht ein Verbraucher den Schaden erleidet.

In allen Fällen, in denen unsere Haftungsbegrenzung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen unzulässig ist, haften wir nur für den Ersatz jenes Schadensbetrages, der uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter Berücksichtigung aller uns bekannter oder schuldhaft unbekannter Umstände vorhersehbar war, höchstens jedoch für das vom Besteller empfangene Entgelt.


9. Garantie

mailWARE garantiert die klaglose Funktion des Handelsgegenstandes für die Dauer von 6 Monaten ab Gefahrenübergang. Ausgenommen davon sind Software, Entwicklungsmuster und Prototypen.

Eine eventuelle Garantiegewährung seitens des Auftragnehmers erstreckt sich nicht auf Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen.

Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, daß der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inkl. aller Nebengebühren nachgekommen ist.


10. Software-Leistungen

Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, das nach dem gegenwärtigen technischen Entwicklungsstand Fehler in Software-Programmen nicht völlig ausgeschlossen werden können. Seitens des Auftragnehmers  werden weder bestimmte Eigenschaften der Programme noch ihre Tauglichkeit für Kundenzwecke oder -bedürfnisse zugesichert.

Durch Öffnen versiegelter Diskettenverpackungen werden die Software-Lizenzbestimmungen des Herstellers anerkannt, eine nachträgliche Rückgabe oder Umtausch ist nicht zulässig.


11. Leihgeräte, Probestellungen

Leihgeräte und Geräte, die als Probestellung geliefert wurden, können nur in Originalverpackung inkl. aller Manuals, Kabel, Software und sonstigem Zubehör zurückgenommen werden.


12. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, daß seine Daten EDV-mäßig erfaßt und verarbeitet werden.

Der Auftragnehmer gibt diese Daten nicht an Dritte weiter, sofern dies vom Auftraggeber nicht erwünscht wird.


13. Rücktritt

Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag steht dem Auftraggeber nur innerhalb gesetzlichen Fristen und Bestimmungen zu.

Sofern der Auftragnehmer aus irgendwelchen Gründen vom Vertrag zurücktritt, können mailWARE gegenüber keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.


14. Nebenabreden und Teilwirksamkeit

Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit; dies gilt auch für die Abrede, auf Schriftform zu verzichten.

Sollten die vorstehenden Geschäftsbedingungen teilweise unwirksam sein, so bleibt sowohl der darauf gegründete Vertrag bestehen, als auch die übrigen Geschäftsbedingungen davon unberührt.


15. Schlußbestimmungen

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.


16. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten über Entstehung bzw. Wirksamkeit des Vertrages und Erfüllungsort für Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.



Wien, im Mai 2003                       Die Geschäftsleitung
 
 
Copyright by mailWARE - Klaus Reichl     Letzte Änderung: 7.5.2003